Fachkraft für Arbeitssicherheit * ibq-arbeitssicherheit.de
Externe SIFA für Ihren Betrieb
Das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit H.P. Querbach
übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb.
Hinweise über die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
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BetreuungszeitenListenelement 1
- Der Umfang der Betreuung als SIFA für Ihren Betrieb ergibt sich aus der Anzahl der Mitarbeiter.
- Bis 10 Mitarbeiter besteht die sicherheitstechnische Betreuung aus der Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung.
- Ab 10 Mitarbeiter besteht die sicherheitstechnische Regelbetreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
- Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Anhand des WZ-Schlüssels aus Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 werden die Zeiten für die Grundbetreuung definiert.
- Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das bestimmte Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt.
- Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen.
- Mit Angabe Ihrer betrieblichen Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter u. Angabe zur Branche) werden je nach Betreuungsmodell die jährlichen Betreuungszeiten festgelegt
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Bestellung als Fachkraft für ArbeitssicherheitListenelement 2
Die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz erfolgt mit Ausstellung der Benennungsurkunde. Mit der schriftlichen Bestellung werden
- Zuständigkeiten festgelegt
- die Mitarbeiter informiert und
- dient als Nachweis gegenüber Arbeitsschutzbehörden
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GefährdungsbeurteilungListenelement 3
Das Arbeitsschutzgesetz fordert, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer abzuleiten und umzusetzen.
Die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung ist:
- die Gefährdungen der Mitarbeiter bei der Arbeit zu erfassen,
- daraus eventuell nötige Maßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen sowie
- das Resultat der GBU zu dokumentieren.
In regelmäßigen Abständen ist die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung auf ihre Aktualität und Wirksamkeit zu überprüfen.
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BetriebsanweisungenListenelement 4
In Abhängigkeit von den möglichen Gefährdungen durch Maschinen oder Arbeitsprozesse, müssen die Mitarbeiter mit Hilfe von Betriebsanweisungen unterwiesen werden.
Betriebsanweisungen sind z.B. zu erstellen für:
- Maschinen
- Arbeitsprozesse
- Gefahrstoffe
Die betrieblichen Gegebenheiten sind dabei zu berücksichtigen.
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Arbeitsschutzausschuss (ASA)
In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern ist nach § 11 ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz) ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Der ASA setzt sich zusammen
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten.