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 Gefährdungsbeurteilung

Aufwand mit großem Mehrwert

Gefährdungsbeurteilung nicht nur als Pflicht ansehen

Den Aufwand einer Gefährdungsbeurteilung lediglich als lästige, gesetzliche Pflicht zu betrachten, wird ihrem Nutzen nicht gerecht!
Sozial, strategisch und schließlich auch wirtschaftlich hat es vielfältige Wirkungen, wenn Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen:
  • Mitarbeiterschutz: Die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit der Angestellten werden mit der GBU erhalten. Dies hat auch positiven Einfluss auf die Loyalität der Mitarbeitenden.
  • Betriebsablauf: Reibungsloses Aufrechterhalten sorgt für gleichbleibende Produktivität.
  • Wirtschaftsfaktor: Aufwendungen für Maschinenausfall, Versicherungen und Lohnkosten für arbeitsunfähiges Personal werden vermieden.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Die Innovationskraft wird durch motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter gesteigert.
  • Rechtssicherheit: Ein nachweisbares Befolgen der Vorschriften bietet Sicherheit in allen Zweifelsfällen.